Fritz-Bayerlein-Weg

Bürgerbeteiligung zu einer möglichen Umbenennung des Fritz-Bayerlein-Wegs




Die Debatte über eine mögliche Umbenennung des Fritz-Bayerlein-Wegs ist durch die Entscheidung des Stadtrats im Jahr 2020 die beiden Bayerlein-Gemälde im Großen Sitzungssaal im Rathaus sowie zwei weitere im Trausaal abzuhängen und einzulagern neu aufgeflammt. Zwei Anträge auf Umbenennung des Wegs, von der Stadtratsfraktion BaLi-Die PARTEI vom 16.09.2020 inklusive eines begründeten Namensvorschlags, sowie ein nicht weiter zu verfolgender (da rechtlich unzulässig) vom Bamberger BürgerBlock (BBB) vom 11.10.2020 liegen vor. Um ein möglichst breites Meinungsbild zu einer möglichen Umbennung des Fritz-Bayerlein-Wegs zu erhalten, soll eine Bürgerbeteiligung vorgeschaltet werden. Das Ergebnis der Beteiligung wird in die Beratung im Kultursenat und im Stadtrat einfließen.


Wenn Sie auf die Schaltfläche "Zu den Abstimmungen" klicken, können Sie Ihre Meinung abgeben, wie der Fritz-Bayerlein-Weg zukünftig heißen soll:
Fritz-Bayerlein-Weg oder Im Reisengarten oder Josef-Prenner-Weg.
Sie erhalten im Abstimmungsbereich noch genauere Informationen zur Bedeutung der beiden alternativen Vorschläge. Dort gibt es auch ein Kommentarfeld, falls Sie zu dem Thema noch etwas mitteilen möchten. Das Ergebnis der Abstimmung wird vom Kultursenat beim Beschluss des zukünftigen Namens berücksichtigt.


Der Schul- und Kulturausschuss des Stadtrats hatte in seiner Sitzung am 29.03.1966 beschlossen, den von der Würzburger Straße ab Hausnummer 60, dem ehemaligen Zollhäuschen, abzweigenden Weg „Fritz-Bayerlein-Weg“ nach dem „1955 verstorbenen Bamberger Landschafts- und Architekturmaler Fritz Bayerlein zu benennen, der seiner Vaterstadt Bamberg seinen künstlerischen Nachlaß vermachte“. In der Vollsitzung vom 28.04.1966 genehmigte der Stadtrat gesammelt die in jener Sitzung des Schul- und Kulturausschusses gefassten Beschlüsse und damit auch diese Straßenbenennung.
 
  • Information zu den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema: "Der Maler Fritz Bayerlein (1872-1955)" (Prof. Dr. Andreas Dornheim, Stadtheimatpfleger der Stadt Bamberg, 2017)

    Zusammenfassung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse von Herrn Prof. Dr. Andreas Dornheim, der einer beiden Stadtheimatpfleger der Stadt Bamberg, zum Thema: „Der Maler Fritz Bayerlein (1872-1955)“

    „Am 20. Januar 1937 wurden zwei Gemälde des Malers Fritz Bayerlein (1872-1955) im Sitzungssaal des Rathauses angebracht, die der NSDAP-Kreisleiter und Oberbürgermeister Lorenz Zahneisen in Auftrag gegeben hatte. Bei den großformatigen Stadtansichten (3 x 2 Meter) handelt es sich nicht um NS-Kunst im engeren Sinn, sondern um Bilder, die im spätimpressionistischen Stil der Münchner Schule unter Verwendung biedermeierliche Elemente angefertigt wurden. Problematisch sind die Bilder vor allem wegen der Umstände der Beauftragung und der Person des Künstlers. Der gebürtige Bamberger Fritz Bayerlein, der von 1888 bis 1892 die Kunstgewerbeschule in Nürnberg und anschließend bis 1897 die Akademie der Bildenden Künste München besucht hatte, unterhielt 1918/19 Kontakte zur Thule-Gesellschaft, die von der Forschung heute als die bedeutendste rechtsradikale, gegenrevolutionäre Kraft Münchens und zentrale Wegbereiterin des Nationalsozialismus angesehen wird. Bereits um 1920 besuchte Bayerlein Versammlungen der NSDAP. Im August 1931 traten der Maler und seine Frau Maria in die Partei ein. Auch harte Schicksalsschläge wie der Tod des einzigen Sohnes im Ersten Weltkrieg und die Verhaftung Bayerleins mit einer angedrohten Erschießung durch Revolutionstruppen im April 1919 können dieses Verhalten nicht rechtfertigen. In der NS-Zeit erhielt Bayerlein viele Aufträge. Er galt als „Kämpfer der Bewegung“, der ihr „seit den ersten Tagen angehört“ hatte (Völkischer Beobachter vom 18.3.1934). Bayerlein malte u. a. im Auftrag Fritz Todts die Reichsautobahn, stellte seit 1937 regelmäßig im Haus der Deutschen Kunst aus, fertigte Bilder für den „Kraft-durch-Freude“-Dampfer „Wilhelm Gustloff“ und malte 1941 im Auftrag des aus Fürth stammenden NSDAP-Gauleiters Albert Forster. In seinen Lebenserinnerungen verschwieg er, dass auch das Dienstgebäude von Heinrich Himmlers SS mit zwei Bayerlein-Gemälden ausgestattet war. Aufgrund dieser Aufträge schwoll sein Einkommen gewaltig an. Er verdiente 1943 rund 65.000 Reichsmark, ein Vielfaches von dem, was früher in seine Kasse geflossen war. Zu Hitlers 50. Geburtstag am 20. April 1939 wurde er mit dem Titel eines Professors ausgezeichnet. Fritz Bayerlein hat sich anders als Millionen Deutsche verhalten. Er war kein Mitläufer, auch wenn er 1947 als solcher entnazifiziert wurde, sondern ein nationalsozialistischer Unterstützer der ersten Stunde. Er war ein überzeugter Antisemit, der mit dem Stereotyp vom „schmierigen Ostjuden“ operierte. Von der NSDAP wurde Bayerlein 1938 als „durchaus einwandfrei und politisch zuverlässig“ beurteilt. Noch 1955 distanzierte er sich von der Demokratie.“ Prof. Dr. Andreas Dornheim (dem Kulturreferat vorgelegt am 3. März 2017)

    Anlage zum Sitzungsvortrag VO/2017/0775-R4, Kultursenat am 23. März 2017

  • Information zu dem Bamberger Maler Fritz Bayerlein und seinem Nachlass (Horst Gehringer, Leiter Stadtarchiv Bamberg, 2020)

    Informationen zu dem Bamberger Maler Fritz Bayerlein und seinem Nachlass

     

    1. Fritz-Bayerlein-Weg:

    Der Schul- und Kulturausschuss des Stadtrats beschloss auf seiner Sitzung am 29.03.1966, den von der Würzburger Straße ab Hausnummer 60, dem ehem. Zollhäuschen, abzweigenden Weg „Fritz-Bayerlein-Weg“ zu benennen nach dem „1955 verstorbenen Bamberger Landschafts- und Architekturmaler Fritz Bayerlein, der seiner Vaterstadt Bamberg seinen künstlerischen Nachlaß vermachte“.[1]

    In der Vollsitzung vom 28.04.1966 genehmigte der Stadtrat pauschal die in dieser Sitzung des Schul- und Kulturausschusses gefassten Beschlüsse und damit auch diese Straßenbenennung.[2]

     

    1. Bilder:

    In der Presse wurde zunächst ein Erbe von 100 Bildern, Studien und antiken Möbeln angegeben.[3] Danach war dann von 191 Ölgemälden und Ölstudien[4] bzw. von 207 Arbeiten Bayerleins die Rede.[5]

    Tatsächlich wurden in der Übergabeverhandlung wenige Wochen nach Bayerleins Tod die im Testament genannten Objekte unter der Leitung eines Rechtsanwalts (eines Neffen Bayerleins) in Gegenwart der Nichte und Haupterbin Bayerleins, von Josef Will Vertreter der Stadt und des Bürgerspitals, von Oberbaurat Will als Leiter des Fränkischen Heimatmuseums Bamberg sowie von Stadtobersekretär August Schlund als Pfleger des städtischen Heimatmuseums entsprechend zugewiesen.[6] Dabei erhielten bei der Übergabe im Atelier die städtischen Vertreter „79 Ölgemälde und „112 Studien“.[7] Ein im Testament aufgeführtes Ölgemälde (Michael Anton Bayerlein, geb. in Karlstadt am Main, Appellationsgerichtsassessor in Bamberg) wurde diesem mit Zustimmung des Oberbürgermeister übergeben, weil er schriftlich Anspruch darauf erhoben hatte.

    Die Erfüllung des Vermächtnisses gegenüber der Stadt Bamberg (Fränkisches Heimatmuseum) ebenso wie gegenüber der Bürgerspitalstiftung (hier aus dem Vertrag vom 13.01.1947: 47 Gegenstände) wurde städtischerseits schriftlich bestätigt.[8] Anschließend wurde die Übergabe dieser 191 Gemälde und Studien sowie einer Reiher antiker Möbel dem Stadtrat in der Sitzung vom 14.07.1955 zur Kenntnis gegeben.[9]

    Die genannten für die Verwandten in Salzburg bestimmten Familienbilder erhielten die Erben zur Weiterleitung an den Bestimmungsort. Ein weiteres Ölgemälde (Maria Bayerlein, geb. Schreiner) erhielt ebenfalls mit Zustimmung des Oberbürgermeisters, die Haupterbin. Die in der Liste vom 1. Januar 1947 aufgeführten Gegenstände erhielt die Bürgerspitalstiftung mit Ausnahme der eigens mit Tintenblei angekreuzten Objekte, die in das Fränkische Heimatmuseum abgegeben wurden.

     

    1. Nachlassunterlagen:

    Der Nachlassakt des Amtsgerichts Bamberg (VI 520/55) befindet sich im Staatsarchiv Bamberg unter der Signatur: Staatsarchiv Bamberg, K 110, NL 31621.

     

    1.  

    Schon 1937 übersandte Bayerlein zwei Briefe und einen Lebenslauf[10] an einen namentlich nicht erwähnten Staatsarchivrat. Dabei dürfte es sich um Dr. Michel Hofmann handeln. Hofmann war seit 1933 am Staatsarchiv Bamberg tätig und übte ab 1937 anknüpfend an seinen Vorgänger nebenamtlich die Aufgabe des Stadtarchivleiters aus.[11] Ihm wollte Bayerlein in seinen „Mit Heil Hitler“ unterzeichneten Briefen Material über seine Person zukommen lassen. Zumindest einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf übersandte Bayerlein tatsächlich. Darin schrieb er von seiner Abstammung „aus alter arischer Kaufmannsfamilie“. Auch seine Frau stamme „aus alter, rein arischer Bürgerfamilie“. An seiner Einstellung ließ Bayerlein auch keinen Zweifel: „Ich war Anhänger der Nat[ional] Soz[ialistischen] Bewegung seit Beginn, Eingeschriebenes [!] Parteimitglied seit 1931.“[12] Seine Frau folgte ihm als Parteimitglied ein Jahr später.[13]

    In der im Stadtarchiv Bamberg im Bestand „Bamberg-Sammlung (Texte)“ verwahrten Mappe, befinden sich auch die Lebenserinnerungen Fritz Bayerleins.[14] Dabei handelt es sich um von ihm eigenhändig mit Bleistift verfasste Aufzeichnungen im Umfang von 73 ungebundenen DIN A-4-Seiten, die Bayerlein im März 1955 mit seiner eigenen Unterschrift abschloss. Neben seiner familiären Herkunft, seiner Ausbildung an den verschiedenen Instituten, der beruflichen Tätigkeit in München und seinen Kontakten zur Münchener großbürgerlichen Gesellschaft bis hin zum Herrscherhaus sowie seinen Kontakten in der Kunstszene der Haupt- und Residenzstadt während der Prinzregentenzeit und des Ersten Weltkriegs gibt es deutliche Hinweise auf antisemitische Denkmuster in der Persönlichkeit Bayerleins.

    Für das Ehepaar Bayerlein bedeutete der Tod des ehrgeizigen und zu Hoffnung auf eine Offizierskarriere Anlass gebenden einzigen Sohnes Fritz am 05.04.1918 an der Westfront einen schweren Schock. Unter dem Datum des Umsturzes in München (07.11.1918) berichtete Bayerlein über seine Eindrücke von einem Spaziergang in der Münchener Innenstadt: „[…] und eines Tages ging ich mit meiner Frau in der Gegend des Schillerdenkmals, als uns eine wilde Horde von Soldaten u[nd] Matrosen mit roten Fahnen begegneten. Verdächtige Weiber hatten bei ihnen eingehenkt u[nd] an der Spitze schritt ein schmieriger Ostjude mit Schlapphut, es war Kurt Eisner."[15]

    Verfälschend schrieb Bayerlein von den Auswirkungen der Räteherrschaft noch vor der Ermordung des Regierungschefs Kurt Eisner (1867–1919). Auf Eisner, der in den ersten demokratischen Landtagswahlen als Regierungschef mit 2,5 % Stimmenanteil eine verheerende Niederlage erlitten hatte, wurde am 21.02.1919 auf dem Weg zum Landtag mit der Rücktrittserklärung in der Tasche in der Prannerstraße ein tödliches Attentat verübt. Bayerlein schrieb über diesen Anschlag: „Da nahm sich ein junger Graf Arco den Mut u[nd] knallte mit einem wohlgezielten Schuß diesen alten Juden nieder.“[16]

    In der Nacht des 27.04.1919 wurde Bayerlein in der Nacht von einer Militärpatrouille nach einer Hausdurchsuchung verhaftet wegen angeblicher Teilhabe an einer Verschwörung. Er entging nach eigenen Angaben nur knapp der Erschießung wegen seines persönlichen Eindrucks, den er auf den Kommandanten der Roten Armee Rudolf Egelhofer[17] bei seiner Vernehmung im Kriegsministerium in der Münchener Schönfeldstraße gemacht hatte.[18] Im Hintergrund stand dabei nach Bayerleins Vermutung[19] ein Treffen mit dem am 30.04.1919 im Münchener Luitpoldgymnasium als Geisel erschossenen Friedrich Wilhelm Freiherr von Seydlitz (1891–1919), einem Mitglied der Thule-Gesellschaft.[20] Bei dessen Verhaftung wurde Bayerleins Adresse gefunden. Die Thule-Gesellschaft, die im August 1918 gegründet wurde, entwickelte sich in München aus dem Germanenorden unter dem Vorsitz von Rudolf von Sebottendorff (1875–1945) zu einer zentralen gegen die Revolution gerichteten Kraft und Wegbereiterin des Nationalsozialismus. Sie hatte ihren Sitz im Hotel „Vier Jahreszeiten“ war eine zentrale „Wegbereiterin der nationalsozialistischen Bewegung“ und eine Plattform für spätere erstrangige Vertreter des Nationalsozialismus wie Rudolf Heß, Hans Frank oder Alfred Rosenberg.[21] Allerdings setzte nach der gewaltsamen Niederschlagung der Räterepublik ihr Niedergang ein. Der Versuch einer Wiederbelegung unter der NS-Herrschaft blieb ohne den beabsichtigten Erfolg.

    Nach einem längeren Aufenthalt in Bamberg kehrte Bayerlein mit seiner Frau wieder nach München zurück und wurde dort Mitglied der Einwohnerwehr.[22] Noch vor dem Putschversuch Hitler am 09.11.1923 besuchte Bayerlein mit seiner Frau eine Versammlung der NSDAP, bei der Adolf Hitler eine seiner zahlreichen Reden hielt und sein Publikum begeisterte.[23] Mit seinem Lob auf das deutsche Heer traf er beim Ehepaar Bayerlein auf offene Ohren. Beide traten schließlich auch der NSDAP bei und Bayerlein hatte den Eindruck, dass „er [Hitler, H.G.] es wirklich ehrlich meinte.“[24] Bei der anschließenden juristischen Verfolgung des Hitler-Putsches führte auch Bayerlein eine Liste mit Unterschriften, die gegen eine Verurteilung des Weltkriegshelden und Putschteilnehmers General Erich Ludendorff protestierten.[25]

    Nach der Entlassung Hitlers aus der Festungshaft in Landsberg am Lech und der Aufhebung des Rede- und politischen Betätigungsverbots gab es wie vor dem Novemberputsch in München vielbesuchte Versammlungen der NSDAP. Im Haus Bayerlein gab es dagegen einmal wöchentlich einen Mittagstisch für sechs Studenten, „die auch so eingestellt waren wie wir“.[26]

    Bayerlein begrüßte die sog. Machtergreifung im Januar bzw. in Bayern im März 1933[27] unverhohlen: „Im April 1933 kam Hitler an die Regierung u[nd] nun kam für uns Künstler ein Aufschwung, wie wir ihn nie mehr erleben werden.“ Tatsächlich erhielt Bayerlein nun so viele Aufträge, dass nach eigenen Angaben er es allein auch nicht hätte schaffen können, so zahlreich waren die Arbeiten, vor allem zur Inszenierung der nun durch das NS-Regime forcierten Reichsautobahnen.[28] Im Hintergrund spielten Fritz Todt[29] und der Gartenarchitekt Prof. Seifert[30] eine entscheidende Rolle. Bei der Ausstellung „Die Straßen Adolf Hitler“ wurden alle Bilder verkauft, weil die am Bau der Straßen beteiligten Firmen die in dieser Ausstellung gezeigten Bilder erwerben mussten.[31] Aufgrund der Bildverkäufe und der öffentlichen Wertschätzung der Kunst im Dienste des Regimes geriet Bayerlein ins Schwärmen, insbesondere bei den Feierlichkeiten anlässlich der Eröffnung des damals unter dem Titel „Haus der Deutschen Kunst“ in München 1937 errichteten Monumentalbaus am Rande des Englischen Gartens.

    Bei Ausstellungen, aber auch bei öffentlichen Auftraggebern, u. a. der Stadt München fanden die Werke Bayerleins großen Absatz. Ausdrücklich erwähnte Bayerlein seine Kontakte zu Regimegrößen. So kam etwa eines Tages „Frau Himmler mit einem Berliner Architekten“ und kaufte „ein großes Bild von der Wand meiner Wohnung weg“ und bestellte gleich „ein zweites aus der Holsteiner Schweiz, ihrer Heimat“.[32] Für die Berliner Automobilausstellung erhielt er den Auftrag für ein Monumentalgemälde der Alpenstraße, das er aufgrund der Dimensionen im Deutschen Theater anfertigen musste. Im Auftrag des Bamberger Stadtrats fertigte er die beiden großen Stadtansichten für den Sitzungssaal[33] und ein Bild für den Trauungssaal. Die Auftragslage für Bayerlein in den 1930er Jahren war glänzend bis hin zur Fertigung zweier Gemälde für das . Entsprechende Prämierungen seiner Bilder folgten.[34]

    Den Überfall Hitlers auf Polen führte Bayerlein auf eine polnische Provokation zurück und sah darin eine ähnliche Entwicklung wie 25 Jahre zuvor, in jedem Fall aber kein Indiz für eine Aggression Hitlers und einen NS-ideologischen Hintergrund. Der „Blitzkrieg“ wäre „in 4 Wochen erledigt gewesen, wenn nicht die Anderen wieder über uns hergefallen wären.“[35]

    Bayerlein malte in Polen und interessierte sich inbesondere für die ehemaligen Schlösser und Burgen des Deutschen Ordens. Seine Vorhaben wurden dort am 23.06.1941 unterbrochen, als im Rundfunk der Krieg mit Rußland verkündet wurde. Dies war für Bayerlein der Beginn des Zweiten Weltkriegs.[36] Aber die Geschäfte Bayerleins gingen von München aus auch danach gut. Er war inzwischen längst arriviert, wurde zu gesellschaftlichen Anlässen eingeladen wie zu einer Veranstaltung im umgestalteten Künstlerhauses in München in Anwesenheit Hitlers, hatte Zugang zu adeligen Kreisen und verkaufte seine Bilder im In- und Ausland gut: „Ich konnte mit meinen Einnahmen wirklich zufrieden sein“ schrieb er.[37] Anfangs sah Bayerlein noch, dass „unser tapferes Heer“ in „Rußland große Erfolge“ hatte.[38] Aber letztlich musste er auch zur Kenntnis nehmen, wie nach der Niederlage bei Stalingrad die Fronten zurückgenommen werden mussten und insbesondere an seinem Wohnort München (Nymphenburg) sich auch die Folgen des Luftkriegs zunehmend bemerkbar machten. Da kam für Bayerlein ein Brief aus Bamberg, da dort die Luftkriegslage weit weniger schlimm sei und zudem „Bürgermeister Zahneisen“ versprach, „uns eine Wohnung nach Wunsch zu verschaffen“.[39] 1943 erfolgte dann der Umzug nach Bamberg. Das Ehepaar Bayerlein hatte offenbar die Wahl zwischen einer Wohnung in der Hainstraße und im Böttingerhaus, nahm dann aber Quartier im Böttingerhaus, was Bayerlein in der Rückschau als die bessere Wahl bezeichnete, „denn alle Wohnungen in der Hainstraße wurden samt Einrichtungen von den Amerikanern beschlagnahmt.“[40] Dennoch war es aus Sicht Bayerleins „nicht angenehm“[41], im Böttingerhaus zu wohnen. Gegen die schwer heizbaren Wohnungen wurde aus Sicht Bayerleins mit der Zuteilung einer Zwei-Zimmer-Wohnung (Vorplatz und Badezimmer) im Bürgerspital ein guter Tausch ermöglicht.[42] Dort lebte das Ehepaar bis zum Tod (Ehefrau Maria Anna Josepha, 15.07.1954; Fritz 19.06.1955).

    Bayerlein äußerte sich skeptisch über den Einmarsch der Amerikaner – „Sie nannten es ‚Befreiung‘“, dem dann die „sog[enannte] Entnazifizierung“ folgte, „wofür ich 7000 M zahlen mußte, aber trotzdem kein Demokrat wurde. Man kann seine Gesinnung nicht von heute auf morgen wechseln wie ein Hemd. Wir sind beide unter der Monarchie aufgewachsen u[nd] waren schon national u[nd] nun ist uns deutschen dies verboten, während andere Völker alle ihren ausgepägten Nationalstolz haben.“[43]

     

    5.      Professorentitel:

    Aufgrund seiner Lebenserinnerungen zeigt sich, dass Bayerlein schon lange mit dem Professorentitel liebäugelte. Bei den regelmäßig mit seiner Frau unternommenen Sonntagsausflügen nach Starnberg kam er öfters mit Kultusminister Franz Xaver Goldenberger[44] von der Bayerischen Volkspartei (BVP) in Kontakt. Bayerlein, der in aller Öffentlichkeit das Parteiabzeichen der NSDAP trug, äußerte später die Ansicht, dass er bereits damals den Professorentitel erhalten hätte, wenn er nur Mitglieder der BVP gewesen wäre, zumal er schon unter König Ludwig III. auf der Vorschlagsliste gestanden hätte. So aber, bedauerte Bayerlein, „musste ich warten, bis mir im dritten Reich auf Grund meiner Medaillen, meiner Galerieankäufe u[nd] meiner Leistungen diese Auszeichnung zuteil wurde.“ [45]

    Rechtsgrundlage der Verleihung des Professorentitels war eine von Hitler am 27. August 1937 in Berchtesgaden unterzeichnete Verordnung.[46] Der Titel eines Professors wurde an „Angehörige der freien Wissenschaften und Kunst sowie Wissenschaftler im öffentlichen Dienst“ verliehen, „die sich auf ihren Fachgebieten besonders hervorgetan“ hatten.[47] Die Vorschläge dazu stammten entweder vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda bei Angehörigen der freien Berufe, die einem der Tätigkeitszweige der Reichskulturkammer angehörten, oder vom preußischen Ministerpräsidenten bei Angehörigen der preußischen Staatstheater, bei den übrigen vom jeweiligen Reichsminister bzw. preußische Ministerpräsidenten.[48] Die Vorschläge waren dann durch den Staatssekretär und Chef der Präsidialkanzlei Hitler zu unterbreiten. Über die Verleihung wurde eine mit Hitlers Namenszug versehene Urkunde ausgestellt.[49] Die Verleihung wurde im Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

    Voraussetzung war eine „künstlerisch anerkannte und bedeutsame“ und „politisch einwandfreie“ Persönlichkeit. Als Anlass für die Antragstellung galten ein „besonders markanter“ Geburtstag, ein „Gedenktag der Nation“[50] (30.01. bzw. 20.04.) oder die Große Deutsche Kunstausstellung. Während es vor Kriegsbeginn 1937 bis 1939 52 Verleihungen gab, sank die Zahl danach auf 14.

    Fritz Bayerlein, der in der Großen Deutschen Kunstausstellung 1937 22 Landschafts- und Städtebilder ausstellte, erhielt den Professorentitel zu Hitlers 50. Geburtstag am 20.04.1939 zusammen mit zwei Architekten, zwei Bildhauern, insgesamt dreizehn Malern und einem Kunstschriftsteller.[51] Aus dem gleichen Anlass wurden in insgesamt 15 Kategorien vom Professor über u. a. die Sparte Generalintendant, Generalmusikdirektor, Kammersänger, Baurat, Sanitätsrat bis hin zum Justizrat Titelverleihungen vorgenommen.[52]

    6. Erben:

    Im handschriftlichen, unpaginierten Testament Fritz Bayerleins vom 10.12.1954[53] wurden die Nichte Bayerleins bzw. ihre beiden Kinder, falls sie vor Bayerlein verstorben wäre, zu drei Vierteln und ein Salzburger Ehepaar bzw. deren Kinder zu einem Viertel als Erben eingesetzt. Schon zu Lebzeiten bat Bayerlein, in seinem Todesfall seine Nichte und seinen Neffen, einen Rechtsanwalt, zu verständigen, da dort auch sein Testament hinterlegt war.[54]

    Alle gerahmten und ungerahmten Bilder und Studien, deren Zahl aber nicht exakt angegeben wurde – „es dürften über einhundert Stück sein“[55] –, wurden von Bayerlein der Stadt Bamberg geschenkt unter der Bedingung, dass diese Bilder nie veräußert werden und nicht in Büros verteilt werden dürften. Vielmehr sollten sie in einem geeigneten Raum untergebracht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, „evtl. durch Wechselausstellungen“.[56]

    Im Abschnitt III des Testaments werden dann unter 51 Nummern die zum Teil jeweils mehrere Objekte umfassen, die für das „Heimatmuseum der Stadt Bamberg“ bestimmten Erbstücke zusammengefasst. Ein Verzeichnis lag aber dem Testament nicht bei.[57] Ebenso wenig wurde ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, der allein vom Erblasser hätte eingesetzt werden können. So sei daher für den korrekten Vollzug des Testaments niemand bestimmt worden bzw. zuständig. Jeder, der Ansprüche geltend macht, müsse sich um deren Geltendmachung selbst kümmern. Da das Vermächtnis an die Stadt Bamberg sich erst aus der Testamentseröffnung am 01.07.1955 ergab, war bei diesem Anlass auch niemand von Seiten der Stadt dazu geladen, die davon am 04.07.1955 schriftlich informiert wurde. Die Annahme des Vermächtnisses, so die Ausführungen des Amtsgerichts weiter, vollzog sich durch schriftliche Äußerung des Vermächtnissnehmers außerhalb des Nachlassverfahrens gegenüber den Erben. Eine ausdrückliche Annahme des Vermächtnisses, zu den Bedingungen des Vermächtnisses gebe es nicht. Zudem handele es sich in der nicht um Bedingungen im Rechtssinne, sondern um Auflagen, für deren Erfüllung der Vermächtnisnehmer haftet.[58]

    1993 richteten drei Großneffen Bayerleins ein Schreiben an den damaligen Oberbürgermeister Paul Röhner und gaben ihrer Betroffenheit über die Initiative damaligen Grün-Alternativen Liste (GAL) bezüglich der Entfernung der Bayerlein-Bilder aus dem Sitzungssaal des Rathauses Ausdruck. Nach ihrer Intention sollten sämtliche von Bayerlein stammenden Bilder in Bamberg abgehängt und magaziniert werden. Die im Rathaus aufgehängten Bilder könnten gar von der Familie „zu angemessenen Bedingungen“[59] übernommen werden. Falls die Stadt Bamberg die mit dem Erbe übernommenen Verpflichtungen aus Sicht der Verfasser nicht mehr übernehmen wollen, müsste die Überführung der Bilder und Möbel Bayerleins in das Eigentum der Erben bzw. Erbeserben unter Anfertigung einer vollständigen Liste der vermachten Bilder, ihres Verbleibs und ihres konservatorischen Zustands erwogen werden.[60]

    Mitte der 1990er Jahr wurde die Diskussion um die Umbenennung des Fritz-Bayerlein-Wegs kontrovers. Dabei kam der Ältestenrat am 01.03.1995 überein, vor einer näheren Behandlung des Antrags auf Umbenennung des Fritz-Bayerlein-Wegs zu prüfen, ob im Falle der Umbenennung die Gemälde gem. § 2196 BGB an die Erben zurückgegeben werden müssten. Nach der Klärung dieser Frage sollten die Fraktion in Kenntnis gesetzt, die Frage der Umbenennung im Plenum entschieden und dann vom zuständigen Kultursenat Vorschläge für die Namensgebung unterbreitet werden.

    Damals meldeten sich verschiedentlich Familienmitglieder zu Wort, u. a. in einem von dreizehn Familienmitglieder unterschriebenen Brief an Oberbürgermeister und Stadtrat. Darin wurde betont, dass der Onkel die NS-Gesinnung in sich trug, „aber keine Handlung beging zum Schaden und Nachteil anderer“. Er sei kein Übeltäter, sondern Kunstmaler gewesen. Von daher hätten sich auch kein Verständnis, welche neuen Erkenntnisse seit der Übergabe der Lebenserinnerungem Bayerleins nun dazu führten, „an der Person Fritz Bayerlein ‚neu Maß zu nehmen‘ und ihn zu demontieren.“[61] Von Seiten eines Familienvertreters wurde betont, dass „sein Makel“ (Fritz Bayerleins NS-Haltung, H.G.) jederzeit offenbar „ist und war“. „Ich (Verfasser des Briefes, H.G.) stehe dazu wie zu einer Krankheit, die ihn wohl ereilt hat, den Kern seines zugleich noblen wie auch naiven Wesens nie betraf“ Zugleich wurde aber die Schönheit des künstlerischen Vermächtnisses Bayerleins an Bamberg betont.[62]

    Bezüglich des Nachlasses fand auf Veranlassung des Oberbürgermeisters eine Prüfung der Rechtslage statt.[63] Im Ergebnis handelte es sich danach bei der Bedingung des Testaments um eine Auflage gem. §§ 2192 ff. Daher sei davon auszugehen, dass der Erblasse eine rechtliche Verpflichtung der Stadt Bamberg herbeiführen wollte. Nach § 2194 BGB bestünde daher ein auch einklagbarer Anspruch der Erben auf Vollziehung der Auflage. Falls darüber keine Einigung zustande kommen sollte und „sollte die die Stadt Bamberg keine Form der angemessenen Präsentation des Vermächtnisses in der Öffentlichkeit finden, ist der Nachlaß an die Erben herauszugeben § 2196 BGB.“ [64]

    Der Antrag der SPD-Fraktion auf Umbenennung des Fritz-Bayerleins-Weges in Josef-Prenner-Weg jedenfalls wurde in der Sitzung des Ältestenrates am 01.03.1995 ausführlich besprochen, ohne dass eine einheitliche Meinung zustande kam,[65] ehe dann der Antrag auf Umbennung gemäß Stadtratsbeschluss vom 27.03.1996 abgelehnt wurde.[66] Als eine Form der Aussöhnung der Positionen – 1. Klärung der Umbenennung überhaupt und 2. wenn ja mit welchem neuen Namen (Flurname: Vorschlag „Im Reisengarten“[67] oder Personenname) – wurde eine Ausstellung zur Biographie und Darstellung der Gesinnung Bayerleins in Betracht gezogen.[68] In diesem Sinne argumentierte auch StR Irene Hottelmann-Schmidt.[69] Sie plädierte für die Feststellung des Verbleibs der 191 Werke Bayerleins und ihre Herausnahme aus den Büros zu Realisierung von Wechselausstellungen im Sinne des Testaments des Erblassers

    Bamberg, 02.10.2020

    Stadtarchiv

     

    Horst Gehringer

     

     

     


    [1]    Vgl. Stadtarchiv Bamberg (= StadtA BA), C 1 + 835.

    [2]    Vgl. StadtA BA, C 1 + 828. Die Ausnahme im Protokoll des Plenums genannten Beschlusses des Schul- und Kulturausschusses mit der lfd. Nr. 13 bezog sich auch einen am 29.03.1966 abgesetzten Tagesordnungspunkt 13 (Benutzung des Schulhofes der Gangolfschule als Kinderspielplatz).

    [3]    Volksblatt Nr. 105, vom 09.7.1955, S. 3.

    [4]    Volksblatt Nr. 107, vom 12.7.1955, S. 5.

    [5]    Bericht über einen Vortrag von Dr. Kurt Ruppert beim Frankenbund, FT Nr. 270 vom 21.11.1984, S. 36.

    [6]    Städtische Registratur Bamberg (= SRB) IX / 1263 / 59, Übergabeverhandlung vom 09.07.1955.

    [7]    Wie Anm. 6, vgl. die dort mit Titel und Abmessungen aufgelisteten Objekte.

    [8]    Wie Anm. 6, zwei Schreiben vom 11.07.1955 sowie ein Schreiben vom 14.07.1955.

    [9]    Wie Anm. 6, Vermerk von OB Weegmann am 15.07.1955.

    [10] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz.

    [11] Grundlegend: Grau, Bernhard: „Im bayerischen Archivwesen gehört ausgemistet” – Die staatlichen Archive Bayerns im Nationalsozialismus. In: Der Archivar 70 (2017), S. 365–369. – Zink, Robert: Zwischen Stadt und Staat. Das Stadtarchiv Bamberg im Nationalsozialismus. In: Fleischmann, Peter; Seiderer, Georg (Hgg.): Archive und Archivare in Franken im Nationalsozialismus. Neusadt/Aisch 2019 (= Franconia. Beiheft zum Jahrbuch für Fränkische Landesforschung. 10), S. 253–264.

    [12] Lebenslauf Bayerleins vom 24.10.1937, vgl. StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz. – Dornheim, Andreas: Romantisierender Landschaftsmaler, Antimodernist und Nationalsozialist der ersten Stunde – der Bamberger Künstler Fritz Bayerlein (1871–1955). In: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 153, 2017, S. 305–338, hier S. 323 mit Bezug auf Bayerleins Mitgliedsnummer der NSDAP 576.916 (Bundesarchiv R 9361-VIII Kartei/581079 und R 9361-II-40013.

    [13] Bayerleins Frau: Mitgliedsnummer 1.117.321, vgl. Bundesarchiv, R 9361-VIII Kartei/581396, vgl. Dornheim (wie Anm. 12).

    [14] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz. – Ein Kopie befindet sich in einem Akt der Registratur, vgl. SRB IX / 1263 /59.

    [15] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 48.

    [16] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 49.

    [17] Rudolf Egelhofer (* 1896 München, † 1919 München): Stadtkommandant von München und Anführer der Roten Armee der Münchener Räterepublik. Vgl. Grau, Bernhard: Rote Armee, 1919, publiziert am 16.08.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:  (30.09.2020). –Grau, Bernhard: Roter Terror, 1919, publiziert am 16.08.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:  (30.09.2020). – Bischel, Matthias: Räterepublik Baiern (1919), publiziert am 22.03.2019, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Räterepublik_Baiern_(1919) (30.09.2020).

    [18] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 49-50.

    [19] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 50.

    [20] Grau, Bernhard: Roter Terror, 1919, publiziert am 16.08.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: (19.09.2020)

    [21] Gilbhard, Hermann: Thule-Gesellschaft, 1918-1933, publiziert am 17.07.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: (19.09.2020). – Vgl. auch Gilbhard, Hermann: Die Thule-Gesellschaft. Vom okkulten Mummenschanz zum Hakenkreuz, München 2. Auflage 2015.

    [22] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 53. – Zu den Einwohnerwehren in Bayern, vgl. Thoß, Bruno: Einwohnerwehren, 1919-1921, publiziert am 27.07.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: (19.09.2020). - Large, David Clay: The Politics of Law and Order. A History of the Bavarian Einwohnerwehr, 1918-1921. Philadelphia 1980.

    [23] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 56.

    [24] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 57.

    [25] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 58.

    [26] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 60.

    [27] Gehringer, Horst: Die nationalsoziallistische Machtübernahme in der Provinz am Beistpiel der Ereignisse in und um Bamberg. In: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 152, 2016, S. 297–320.

    [28] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 61.

    [29] Fritz Todt (* 1891 Pforzheim; † 1942 Rastenburg, Ostpreußen): Ingenieur, 1931 an der Technischen Universität München promoviert, Generalinspektor für das Straßenwesen, ab 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Leiter der gesamten deutschen Kriegswirtschaft bis zu seinem Tod 1942 bei einem Flugzeugabsturz.

    [30] Alwin Seifert (* 1890 München; † 1972 Dießen am Ammersee): Gartenarchitekt, Architekt, Hochschullehrer, Landschaftsgestalter, Heimatpfleger und Naturschützer.

    [31] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 61.

    [32] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 62.

    [33] Vgl. dazu auch SRB VIII a / 893 / 89.

    [34] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 62, 66.

    [35] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 64.

    [36] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 67.

    [37] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 68.

    [38] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 69.

    [39] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 69.

    [40] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 70.

    [41] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 71.

    [42] Bezüglich Aufnahme Bayerleins in das Bürgerspital, der Zuteilung der Wohnung und eines Atelierraums und der dabei entstandenen Unstimmigkeiten, bei denen auch Bayerleins NS-Vergangenheit zur Sprache kam, weil Stadtverwaltung und Kreisverband der CSU die in Aussicht und letztlich auch bezogene Wohnung als Gästewohnung für Besuche des Ministerpräsidenten Ehard forderten, vgl. SRB IX / 1236 / 59.

    [43] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 71

    [44] Bayerlein schrieb „Goldenberg“, vgl. StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 59, tatsächlich handeltes es sich um Franz Xaver Goldenberger (* 1867 München, † 1948 Kirchdorf): Jurist, Verwaltungsbeamtet, Politiker der Bayerischen Volkspartei, 1926 bis 1933 Staatsminister für Unterricht und Kultus.

    [45] StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz: Lebenserinnerungen, S. 60.

    [46] Erste Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Verleihung von Titel (Professor-Titel) vom 27.08.1937, Reichsgesetzblatt (=RGBl) S. 913.

    [47] § 1, RGBl, S. 913.

    [48] § 2, RGBl, S. 913.

    [49] § 3 und 4, RGBl, S. 914.

    [50] Abteilung Personal an das Reichspropagandaamt in Reichenberg anlässlich des Professorentitels für C. Thiemann.

    [51] Vgl. die namentliche Nennung: Thomae, Otto: Die Propaganda-Maschine. Bildende Kunst und Öffentlichkeitsarbeit im Dritten Reich. Berlin 1978, S. 197. – Meldungen im Völkischen Beobachter vom 20.04.1939 und 22.04.1939, Mitteilungsblatt der Reichskammer der Bildenden Künste sowie Artikel von Scholz am 22.04.1939.

    [52] Namentliche Auflistung der Titelträger, vgl. Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 91 vom 21.04.1939, S. 1–2, Bayerleins Verleihung vgl. S. 1.

    [53] Staatsarchiv Bamberg (= StABA), K 110, Nr. 31621.

    [54] SRB IX / 1263 /59, Schreiben vom 28.11.1954.

    [55] Staatsarchiv Bamberg (= StABA), K 110, Nr. 31621, Testament Abschnitt II.

    [56] Staatsarchiv Bamberg (= StABA), K 110, Nr. 31621, Testament Abschnitt II.

    [57] Vgl. dazu auch die Antwort des Amtsgerichts vom 17.07.1968 auf eine entsprechende Anfrage eines Bamberger Bürgers vom 05.05.1968, StABA K 110, Nr. 31621. Dieser betonte seine „freundschaftlichn Beziehungen“ mit Bayerlein, vgl. Schreiben vom 15.08.1969.

    [58] Vgl. die Ausführungen seitens des Amtsgerichts in StABA K 110, Nr. 31621, Schreiben vom 05.08.1968.

    [59] Kopie des Schreibens vom 27.06.1993 in StadtA BA, BS (T) 433 Bayerlein, Fritz.

    [60]  § 2196 BGB.

    [61] SRB VI Qu / 769 /1, Schreiben vom 28.04.1995.

    [62] SRB VI Qu / 769 /1, Schreiben vom 04.05.1995.

    [63] SRB VI Qu / 769 /1, Schreiben vom 14.03.1995.

    [64] SRB VI Qu / 769 /1, Schreiben vom 06.04.1995, Unterschrift Sonn. Dies war auch die Grundlage für den Sitzungsvortrag vom 01.03.1996 für die Stadtratssitzung vom 27.03.1996.

    [65] SRB VI Qu / 769 /1, Schreiben vom 25.01.1995.

    [66] SRB VI Qu / 769 /1, Schreiben vom 27.03.1995. – Fränkischer Tag Nr. 74 vom 28.03.1996, S. 11.

    [67] SRB VI Qu / 769 /1, Schreiben eines Anliegers im Fritz-Bayerlein-Weg vom 12.03.1995.

    [68] SRB VI Qu / 769 /1, Schreiben vom 26.10.2995.

    [69] SRB VI Qu / 769 /1, Schreiben vom 27.03.1996.

  • Information zu Straßennamen und deren Umbenennung (Aus den Handreichungen des Deutschen Städtetags)

    • „Straßennamen im Fokus einer veränderten Wertediskussion“ (Aus den Handreichungen des Deutschen Städtetags)

      Straßennamen stellen über Jahrhunderte hinweg ein „kollektives Gedächtnis“ dar. Sie sind ein Teil der Erinnerungskultur. Die Straßenbenennung spiegelt stets die aktuellen Verhältnisse, die Weltanschauung und Kultur bis hin zu den Herrschaftsverhältnissen der entsprechenden Zeit wieder. Historische Personen, Orte und Ereignisse werden zu unterschiedlichen Zeiten verschieden bewertet, im Speziellen unterliegt die Straßenbenennung nach Personen einem Wandel. Ergibt sich ein markanter Wandel im kollektiven Erinnern und dem damit einhergehenden kollektiven Selbstbild, können bestimmte Straßennamen als geschichtspolitisch umstritten wahrgenommen werden.

      Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Orientierung und im Zusammenhang mit der Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus stellt die Benennung nach einer Person eine hohe Form der Ehrung durch die jeweilige Stadt dar. Deshalb ist es wichtig, dass für die Auswahl der Straßennamen in jedem Fall, auch bei sachlichen Benennungen, höchste und kritische Maßstäbe angelegt werden.

      Straßenumbenennungen sind grundsätzlich möglich, wenn sich ein verändertes Geschichtsbild oder neue Erkenntnisse hinsichtlich historischer Personen, Ereignisse oder Orte ergeben haben. Dies insbesondere durch die Arbeit von Expertenkommissionen oder neuer Erkenntnisse aus der Forschung, die gravierende Verstöße von Personen, Organisationen oder Einrichtungen gegen das Grundgesetz, die Menschenrechte und die Menschenwürde nachweisen. So sollte z.B. bei und Mitgliedschaft und leitender Funktion in diktatorischen und kolonialistischen Strukturen, bei aktiver Verbreitung menschenfeindlichen Gedankenguts oder Teilnahme an Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. Kriegsverbrechen ein Entzug der personenbezogenen Ehrung überlegt werden. Dabei gibt es keine allgemeinen Handlungsempfehlungen, sondern es gilt, vor Ort für jeden Einzelfall ein möglichst differenziertes Bild über historische Personen oder Ereignisse zu ermitteln.

      Straßenumbenennungen gehen schwierige Abwägungsprozesse voraus. In sie fließt neben der Frage, bis zu welchen Grad eine Person, ein Ereignis oder Ort demokratischen Grundprinzipien widerspricht, insbesondere die Überlegung ein, welchen Stellenwert eine mögliche neue Namensgebung der Straße gegenüber dem „kommunikativen Alltagsgedächtnis“ der Bürgerinnen und Bürger hat, da hier ein Name aus dem kollektiven Bewusstsein ausgeschieden wird.

    • Allgemein zu Straßenumbennnungen

      Bei der Namensgebung steht der Gemeinde eine weitgehende, auf dem Selbstverwaltungsrecht beruhende Gestaltungsfreiheit zu. Straßennamen bieten eine herausragende und öffentlichkeitswirksame Gelegenheit, an verdiente Persönlichkeiten und wichtige Ereignisse der Stadtgeschichte zu erinnern und gemeindliche Traditionen zu wahren. Straßen- und Platznamen künden insofern immer auch von der Geschichte eines Ortes.

      Vorrangig sollen historische raumbezogene Bezeichnungen, also alte Flur-, Lage oder Gewannenbezeichnungen, als Straßennamen verwendet und damit erhalten bleiben. Benennungen nach Personen soll bei Straßenbennnungen nachrangig erfolgen, wobei dann eine Benennung nach Frauen Priorität bekommen soll.

    • Zum generellen Vorgehen bei der Benennung von neuen Straßen, Wegen und Plätzen

      Schilder mit Straßennamen und Hausnummern sind wesentliche Voraussetzungen für die Orientierung im Gebiet einer Gemeinde. Sie gewährleisten den wirkungsvollen Einsatz der Hilfsdienste bei Notfalleinsätzen, von Feuerwehren und Polizei. Ferner dienen sie der Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr.

      Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung. Deren Rechtsgrundlagen finden sich im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz. Danach können die Gemeinden den öffentlichen Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen (Art. 52 Abs. 1 BayStrWG).

      Hinsichtlich des Verfahrens werden die Vorschläge zu Straßenbennungen im Schul- und Kultursenat des Bamberger Stadtrats erörtert, dann als Vorschlag an das Plenum des Stadtrats weitergeleitet und dort gemäß dem vorhergehenden Beschluss endgültig entschieden.

      Im Vorfeld äußern sich neben dem Vorschlag der Verwaltung – erarbeitet durch das Kulturamt, und unterstützt durch das Stadtarchiv als gemäß der Stadtarchiv-Satzung städtische Fachdienststelle für alle Fragen der Stadtgeschichte – auch Dritte zu dem bzw. den Namensvorschlägen bzw. bringen eigene ein. In das Verfahren einbezogen sind der Remeis-Kreis, der Bürgerverein des jeweiligen Stadtdistrikts, der Historische Verein sowie die öffentlich bestellten Stadtheimatpfleger.

    • Auswirkungen

      Infolge der Umbenennung müssen alle Adressnutzer, Anwohner und ansässige Gewerbetreibende, ihre Adresse auf den neuen Straßennamen umstellen. Änderungen von Ausweisen und anderen Unterlagen werden von der jeweils ausstellenden Behörde vorgenommen. Um den Aufwand für die Betroffenen gering zu halten, kann die Verwaltung die Änderung in eigenen Registern wie dem Melderegister oder dem Gewerberegister automatisch vornehmen und andere Stellen informieren (Rettungsleitstelle sowie andere Behörden und Institutionen wie etwa die Deutsche Post, Finanzamt, Träger der Rentenversicherung, Kraftfahrt-Bundesamt, Ausländerzentralregister, Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Statisches Landesamt, Liegenschaftskataster, Stadtreinigung, Stadtwerke

    • Rechtslage bei Straßenumbenennungen im Hinblick auf Betroffenenrechte

      Grundsätzlich kommen hier die Anwohner und die Familien der bisherigen Namensgeber in Betracht. Hierzu folgende Ausführungen:

      Die zuständige Gemeinde hat dabei große Entscheidungsfreiheit. Bei der neuen Vergabe von Straßennamen müssen dennoch einige Grundregeln beachtet werden. Der neue Straßenname darf nicht:

      • häufiger als einmal vorkommen

      • anstößig sein

      • verfassungsfeindlich sein.

      Die Änderung eines Straßennamens erfolgt nicht ohne Anlass. Die häufigsten Gründe für eine Straßenumbenennung sind:

      • ständige Verwechslung zweier Straßen

      • Dopplung von Straßennamen nach Gebietsreformen

      • undemokratische Namensgeber

      Außerdem müssen die finanziellen und tatsächlichen Auswirkungen der Straßenumbenennung für die Anwohner zumindest gewürdigt werden. Viele Straßen in deutschen Städten sind auch heute noch nach Persönlichkeiten aus der Kolonial- oder NS-Zeit benannt und werden deshalb häufig umbenannt. Dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung: In Menden scheiterte die Klage der Anwohner gegen die Straßenumbenennung, weil das Verwaltungsgericht Arnsberg ihre schützenswerten subjektiven öffentlichen Rechte nicht verletzt sah. Auch Ermessensfehler seitens der Kommune konnte das Gericht nicht feststellen: Die Änderung von Visitenkarten, Ausweisen und ähnlichen Dokumenten sind zumutbar. (AZ 7 K 2009 /16 und AZ 7 K 2014/16).

    • Eine Straßenumbenennung berührt nicht das Persönlichkeitsrecht der Anwohner; auch dann nicht, wenn der neue Straßenname – angelehnt an eine frühere Gebietsbezeichnung – "Am Lusthaus" lautet (Verwaltungsgericht Köln, AZ 20 K 3900/14).

      Die persönliche Bindung der Anwohner zum alten Straßennamen, entstehende Kosten oder zu befürchtende Probleme bei der Nutzung von Navigationsgeräten sind keine Hinderungsgründe (Verwaltungsgericht Stuttgart, AZ 7 K 139/08).

      Straßennamen dienen auch nicht dem Ehrenschutz von Personen. Mit dieser Begründung erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des Enkels von Landesbischof Hans Meiser bezüglich der Straßenumbenennung von Meiserstraße in Katharina-von-Bora-Straße für unzulässig (AZ 8  BV 08.3320).