Ganztag in der Grundschule

Bürgerbeteiligung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung in Grundschulen



Im September 2021 haben Bundestag und Bundesrat die Beschlussempfehlung zum Ganztagsförderungsgesetz angenommen. Damit steht auch die Stadt Bamberg vor der Herausforderung, ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe, jedem Kind eine ganztägige Betreuung zu ermöglichen. Um diesen Rechtsanspruch erfüllen zu können, sind frühzeitig Weichen für einen quantitativen Ausbau und eine qualitative Verbesserung der ganztägigen Bildung und Betreuung zu stellen. Die Stadt Bamberg möchte die Bürgerinnen und Bürger an diesem Prozess beteiligen und Wünsche, Erwartungen und Bedarfe der Familien mit Grundschulkindern erfassen. Das Ergebnis der Beteiligung wird in den bevorstehenden Planungsprozess einfließen und eine Grundlage für die „Werkstatt Ganztag“ mit allen relevanten Akteur*innen wie Schulen, Trägern, Elternbeiräten und weiteren im November 2021 bilden. Der Beteiligungsprozess findet sowohl über eine Befragung statt als auch über die Möglichkeit einer offenen Diskussion auf dieser Plattform.


Die Befragung finden Sie hier: "Ganztag in der Grundschule"

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch vom 06. Oktober bis 08. Oktober 2021 im Bürgerlabor der Stadt Bamberg in der Hauptwachstrasse 3.
 
 
 
  • Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen ganztägiger Bildung und Betreuung?

    Im September 2021 haben Bundestag und Bundesrat dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zugestimmt. Dies sieht vor, dass ab dem 1. August 2026 jedes Grundschulkind der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Bildung und Betreuung hat. In den Folgejahren wird dieser Anspruch dann um je eine Klassenstufe erweitert, sodass ab dem 1. August 2029 jedem Grundschulkind von der ersten bis zur vierten Klasse ein Platz in einer Ganztagsbetreuung zusteht.

    Den Grundschulkindern wird durch das GaFöG der Anspruch auf Bildungs- und Betreuungsangebote an fünf Tagen in der Woche für 8 Stunden geboten. Weiterhin gilt dieser Anspruch ebenfalls in den Ferien, wobei den Ländern offenbleibt, eine Schließzeit von maximal 4 Wochen festzulegen. 

    Gerade die Corona Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Betreuungsangebote am Nachmittag sind. Somit ist es ein Ziel des GaFöGs, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Weiterhin sollen Schülerinnen und Schüler individueller in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung unterstützt werden, um dadurch bessere Teilhabechancen aller Kinder erreichen zu können. 

    Weitere Informationen:

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/newsletter-verbraucherschutz/ganztagsausbau-grundschulen-1766962

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-rechtsanspruch-ganztagsbetreuung-grundschulen-178966

  • Welche Formen ganztägiger Bildung und Betreuung gibt es?

     

    Schulische Betreuungsangebote

    (verlängerte) Mittagsbetreuung

    Offene Ganztagsschule

    Gebundene Ganztagsschule

    • eigenständige Einrichtung des Schulaufwandträgers
    • sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an Vormittagsunterricht
    • verlässliche Betreuung nach Unterrichtsende bis etwa 14 Uhr oder als verlängerte Mittagsbetreuung bis 16 Uhr
    • keine Betreuung in den Schulferien
    • kostenpflichtig
    • freiwillig
    • Unterricht überwiegend am Vormittag im Klassenverband
    • an mind. vier Wochentagen bis mind. 14 oder 16 Uhr
    • Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen sowie Freizeitangebote mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten
    • keine Betreuung in den Schulferien, teilweise schulspezifische kostenpflichtige Ferienangebote
    • kostenfrei, Ausnahme: Mittagessen, kostenpflichtige Zusatzangebote
    • verpflichtend
    • im festen Klassenverband
    • an mind. vier Wochentagen bis mind. 16 Uhr
    • Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt: Unterrichtsstunden, Übungs- und Studierzeiten und sportliche, musische und künstlerisch orientierte Fördermaßnahmen
    • keine Betreuung in den Schulferien
    • kostenfrei, Ausnahme: Mittagessen

    Betreuungsangebote der Jugendhilfe

    Hort

    Kitas mit Schulkindbetreuung

    • Betreuungsangebot für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr (SGB VIII)
    • eigenständige Einrichtungen oder Bestandteil von so genannten Häusern für Kinder
    • Betreuung beginnt nach Schulschluss und endet zwischen 16:30 und 18:30 Uhr, mind. 4 Tage
    • bietet auch in Ferienzeiten eine meist ganztägige Betreuung
    • kostenpflichtig
    • für Grundschulkinder
    • mit oder ohne Hausaufgabenbetreuung
    • Betreuung beginnt nach Schulschluss bis 17 Uhr
    • bietet auch in Ferienzeiten eine meist ganztägige Betreuung

    „Kombi-Modell“

    Kooperativer Ganztag

    • Jugendhilfe und Schule arbeiten zusammen
    • flexible Betreuung bis 18 Uhr und in den Ferien gewährleistet
    • kooperative Ganztagsbildung vereint pädagogische Qualität der Horte mit der zeitlichen Flexibilität der Mittagsbetreuungen

    Weitere Informationen:

    https://www.ganztag.isb.bayern.de/gebundener-und-offener-ganztag/

    https://www.km.bayern.de/lehrer/unterricht-und-schulleben/mittagsbetreuung.html


     

  • Wie ist der aktuelle Stand ganztägiger Bildung und Betreuung in Bamberg?

    An den Grundschulen der Stadt Bamberg stehen im Schuljahr 2021/22 die folgenden Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung zur Verfügung:

    Offener Ganztag

    Mittagsbetreuung (bis 16:00 Uhr)

    Grundschule Gaustadt

    Grundschule - Am Heidelsteig

    Hugo-von-Trimberg - Grundschule

    Domschule (bis 14:00)

    Gangolf - Grundschule

    Grundschule Bamberg-Hain

    Grundschule Bamberg-Kaulberg

    Kunigunden - Grundschule

    Luitpold - Grundschule

    Martin - Grundschule

    Rupprecht - Grundschule

    Wunderburg - Grundschule

    Private Montessori - Volksschule

     

    Im Schuljahr 2020/2021 waren an den Grundschulen der Stadt Bamberg insgesamt 2.090 Schülerinnen und Schüler. Davon wurden 724 im Kontext einer Mittagsbetreuung und 83 im offenen Ganztag betreut. An der Gangolf-Grundschule gab es in diesem Schuljahr noch einen gebundenen Ganztag, in dem 14 Schülerinnen und Schüler angemeldet waren. Insgesamt waren demnach 821 Kinder in ganztägiger Bildung und Betreuung in einem schulischen Kontext. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 39 Prozent.

    In einem außerschulischen Kontext wie der Schulkindbetreuung im Kindergarten oder einem Hort waren weitere 371 Kinder angemeldet (Betreuungsquote: 18 Prozent).

    Insgesamt waren demnach 1.192 Schülerinnen und Schüler in ganztägiger Bildung und Betreuung in der Schule oder auch dem außerschulischen Kontext. Das entspricht einer Gesamt-Betreuungsquote von 57 Prozent.

    Auf der Basis eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung wird eine Betreuungsquote zwischen 70 bis 80 Prozent angestrebt.

 

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