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Im Handlungsfeld "Straßennetz und Pkw-Verkehr" ist die  Schlüsselmaßnahme S-20 mitsamt der darunter aufgeführten Einzelmaßnahmen inhaltlich wesentlich verändert zu formulieren:
  • Sie lautet jetzt "Attraktivierung von Tiefgaragen und Parkhäusern" und zielt auf die Attraktivierung innerstädtischen Parkens in diesen Anlagen. Die Schlüsselmaßnahme soll stattdessen das Parken möglichst außerhalb der Innenstadt (in Mobilitätsstationen an den Stadt-Eingängen oder im Umland) vorsehen und deshalb attraktiver machen. Die relevanten Einzelmaßnahmen dazu müssen dementsprechend zu Ungunsten innerstädtischen Parkens und zu Gunsten des Parkens an der Peripherie formuliert werden.
 
  • Begründung:Eine Attraktivierung von innerstädtischen Parkanlagen, sei es baulich oder durch tarifliche Maßnahmen, fördert das Parken in diesen Anlagen. Das ist zwar zunächst begrüßenswert insofern, als es Straßenraumparken vermindert, es ist aber auf längere Sicht unzureichend. Denn es fördert Parken in der Innenstadt  und zieht damit weiterhin Verkehr aus dem Umland oder aus den Stadtteilen in die Innenstadt. Wir wollen stattdessen die Innenstadt und die Zufahrten aus den Stadtteilen weiter entlasten, wollen den Verkehr dort so weit wie möglich MIV-frei gestalten und den CO2-Ausstoß aus diesem Verkehr so weit wie möglich reduzieren. Wir wollen die Innenstadt nicht nur vom Parksuchverkehr entlasten, sondern wollen Innenstadt und Einfallsstraßen auch vom Anfahrtsverkehr entlasten. Dazu soll nicht das Parken in innerstädtischen Anlagen attraktiver gemacht werden, sondern das Parken am Stadtrand oder in den Herkunftsorten im Umland; parallel dazu muss das Erreichen der (Innen-) Stadt mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV attraktiver gestaltet werden und die (Innen-)Stadt muss mit Fahrrad und ÖPNV leichter erreichbar sein als mit dem Pkw.

 

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