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Gesamtwegsituation 1. Am Kanal – 2. Unterführung Nonnenbrücke – 3. Clarissenweg – 4. Am Zwinger – Am Hollergraben
  • 1. Abschnitt: Am Alten Kanal Seit vielen Jahren ist die Renovierungssituation am "Alten Kanal" in der Mache. Nicht geklärt ist, ob neben den Anwohnerparkplätzen auch an Radfahrer gedacht wird. Einzig besteht ein schmaler, asphaltierter Schutzstreifen für Fußgänger/innen in einer ansonsten durch grobe Pflastersteine höchst holprige Situation. Die Situation ist weder für Fußgänger noch für Radfahrer befriedigend.
  • 2. Abschnitt: Unterführung Nonnenbrücke Diese weist durch die sehr grobe, historisch bedingte Treidelpfadpflasterung einen extrem hohen Schüttelfaktor für Radfahrende auf. Durch das Auf- und Abgeholpere geraten vor allem größere Menschen in die Gefahr, mit dem Kopf die Unterseite der Überführung zu touchieren, abgesehen von der Sturzgefahr durch breite Spurrinnen. Eine Verbreiterung des glatten Betonstreifens um 60 cm am Geländer würde bereits Abhilfe leisten.
  • 3. Abschnitt: Clarissenweg Es sollte der getrennt ausgewiesene Fußgängerweg mit dem Radweg getauscht werden. Auf dem derzeitigen Radweg nahe dem Flußufer befinden sich sehr häufig Fußgänger, die die Nähe zum Wasser favorisieren und zudem die flankierenden Sitzbänke aufsuchen. Für Erholungssuchende auf den Bänken ist es zudem höchst unangenehm, wenn Radfahrkohorten beinahe schon über ihre Füße fahren.
  • 4. Abschnitt: 3x Wegknick Clarissenweg/Am Zwinger/Am Hollergraben Da das einkragende Haus (Nr. 15) drei Wegknicke verursacht, ist jeweils die Gefahr groß, dass Fußgänger/innen, Begleithunde und Radfahrende miteinander kollidieren, da keines der Abzweigungen einsehbar ist. Früher befand sich dort ein Spiegel, der nach der Renovierung der Nr. 15 nicht mehr angebracht wurde. Notwendig wären allerdings drei Spiegel.
  • 1. Spiegel: Am Eckpunkt Clarissenwg/Am Zwinger
  • 2. Spiegel: Am Zwinger vor dem Abzweig Am Hollergraben;
  • 3. Spiegel: Am Eck zum ehemaligen Milchhäusla, also im Knick Am Hollergraben (Eckpunkt Hausrück- und Stirnseite der Nr. 15).

 

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