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Als Interessenvertretung der Bamberger Handwerks-Innungen begrüßt die Kreishandwerkerschaft Bamberg, dass es sich die Stadt Bamberg mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030 (VEP) zur Aufgabe gemacht hat, die lokale Verkehrssituation zu optimieren. Ebenfalls befürworten wir die Möglichkeit, dass die Bamberger Bürgerinnen und Bürger sich online direkt am Verfahren beteiligen und die geplanten Maßnahmen diskutieren können.

Allerdings sehen wir beim aktuellen Verfahren auch die Gefahr, dass die Belange des Bamberger Handwerks nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zudem betrachten wir einige der diskutierten Maßnahmen im aktuellen Entwurf des VEP 2030 als kritisch, da sie zu deutlichen Einschränkungen des innerstädtischen Wirtschaftsverkehrs führen. Grundsätzlich teilen wir die Leitziele des VEP 2030, diese dürfen aber nicht zu Lasten der gewerblichen Wirtschaft insbesondere des Handwerks gehen. Im Rahmen des Entwurfs sehen wir daher besonders im Bereich des Wirtschaftsverkehrs noch Handlungsbedarf. Vor allem die Bamberger Handwerksbetriebe (900 Handwerksbetriebe in der Stadt und fast 2.600 Betriebe im Landkreis Bamberg) sind für die Erledigung ihrer Geschäfte auf gute Erreichbarkeiten, auch in der Innenstadt, angewiesen.

So darf eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs in Parkbauten und eine Rücknahme des Straßenraumparkens im innerstädtischen Bereich nicht die Erreichbarkeit von und für Gewerbetreibende verhindern. Die im VEP vorgeschlagene Erstellung eines City-Logistik-Konzepts, das die Abstimmung von Lieferzeiten und Etablierung von Micro-Hubs vorsieht, ist hingegen eine sinnvolle Maßnahme, die Belieferung der Bamberger Innenstadt effizienter zu gestalten. Im Zuge dessen dürfen aber Park- und Haltemöglichkeiten für Handwerksbetriebe nicht eingeschränkt werden. Als Nahversorger und Dienstleister vor Ort ist das Handwerk auf die direkte Erreichbarkeit seiner Kunden angewiesen.

Gleiches gilt für das Halten auf Rad- und Gehwegen. Insbesondere dann, wenn innerstädtische Parkflächen weiter zurück- und anderen Nutzungen zugeführt werden soll, müssen Handwerksbetriebe in der Lage sein kundennah halten zu können, ohne Bußgelder befürchten zu müssen. Grundsätzlich muss auch bei der geplanten Umgestaltung zentraler Räume das Handwerk als Sondernutzer berücksichtigt werden, sodass auch in diesen Bereichen Parken bzw. Halten möglich bleibt.

Eine Förderung alternativer Lieferfahrzeuge ist zwar auch im Sinne des Handwerks, darf aber ebenfalls nicht zu Verboten oder Einschränkungen konventioneller Liefer- und Gewerbefahrzeuge im Stadtbereich führen. Insbesondere der Einsatz von Lastenrädern bleibt im Handwerk auch in Zukunft eine Nische: Aus einer Umfrage unter unseren Mitgliedern im letzten Jahr ging, hervor, dass für 89 Prozent der befragten der Einsatz von Lastenrädern nicht sinnvoll ist und eigene Fahrzeuge unverzichtbar bleiben. In diesem Zusammenhang wurden fehlende Stellplätze beim Kunden und der steigende organisatorische Aufwand bei der Anfahrt zum Kunden als die größten verkehrspolitischen Belastungen für den eigenen Betrieb genannt.

Das Handwerk in Bamberg unterstützt als regionaler und auch nachhaltiger Wirtschaftsfaktor die sieben Leitziele des VEP 2030. Eine umweltverträglichere und effizientere Gestaltung des Verkehrs ist schließlich auch im Sinne des Handwerks. Daraus entstehende Zielkonflikte dürfen aber nicht zu Lasten der Bamberger Wirtschaft gehen, die weiterhin auf eine gute Erreichbarkeit von Kunden und Baustellen, besonders auch im Innenstadtgebiet, angewiesen ist.

Wir appellieren daher an die Stadt Bamberg, das Handwerk ernsthaft und konstruktiv als Partner «auf Augenhöhe» in die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans einzubeziehen und die Belange des Handwerks darin besonders zu berücksichtigen.
 

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