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Fußwege müssen grundsätzlich so breit sein, dass zwei Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühle etc. bequem aneinander vorbeikommen, ohne das ein Ausweichen auf Radwege oder Fahrbahnen nötig ist. Nur wo dies gewährleistet ist, kann an Radwege, Parkplätze für Zweiräder oder Autos, Straßenmöblierung etc. gedacht werden.
Denn seit Jahrzehnten werden FußgängerInnen systematisch benachteiigt: Zunächst durch Verbreiterung von Fahrbahnen und Autoabstellplätze, nun zusätzlich durch den Radverkehr. Diese Benachteiligung der schwächsten (und wohl auch größten) Gruppe muss im Sinne einer nachhaltigen und sozialen Verkehrspolitik endlich beendet werden. Eine weitere Verdrängung ist nicht hinnehmbar.

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